Elternvertretung
Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des
Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in
Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert.
Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz
(SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff.
SchulG).
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller
Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule
fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene
Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs,
der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.
Nur so kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlangen,
die der Gesetzgeber beabsichtigt hat.
Das Ministerium hat dazu eine Broschüre herausgegeben.
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Mitglieder der Schulkonferenz:
Herr Schröder
Frau Reininghaus
Frau Dello
Frau Reitz
Vertetungen in der Schulkonferenz:
Frau Schepp
Herr Geisler
Frau Bauer
Frau Münchow
Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen:
Frau Gräb
Schulpflegschaftsvorsitzende:
Herr Schröder
Stellvertretende Schulpflegschaftsvoritzende:
Frau Reininghaus